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24-Stunden-Notdienst

Notdienst

Der von der Elektro-Innung seit 1971 bestehende und seit 1991 als 24-Stunden-Service organisierte Notdienst wird auf freiwilliger Basis von den Stuttgartern Innungsbetrieben ausgeführt. Seit 2007 organisiert die Elektro-Innung zusätzlich den Entstörungsdienst der EnBW bzw. der Netze BW im Stadtgebiet Stuttgart. Über die einheitliche und zentrale Notrufnummer 07 11 / 56 68 52 erreicht der Kunde rund um die Uhr die Notdienst-Leitstelle.

Und so funktioniert der 24-Stunden-Notdienst:
 
Der Kunde mit Notfall wählt die zentrale Notrufnummer 07 11 / 56 68 52 und meldet die Störung.
Die Mitarbeiter der Leitstelle informieren dann den diensthabenden Betrieb und geben ihm Name, Adresse, Telefonnummer und evtl. kurze Fehlerangabe des Kunden bekannt.
Der eingeteilte Notdienstbetrieb ruft den Kunden umgehend zurück und klärt vorab telefonisch, ob wirklich ein Notfall vorliegt. Dabei wird der Kunde über die eventuell anfallenden Kosten aufgeklärt.
Nachdem er über die Kosten des Notdienstes informiert wurde, entscheidet der Kunde, ob er den Schaden erst am nächsten Tag durch seinen Hauselektriker beheben lassen möchte. Es entstehen ihm bis zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Kosten.

Bei Auftragsvergabe führt der Notdienstbetrieb den Auftrag durch und rechnet mit dem Kunden auch sofort ab (in der Regel mit Barzahlung). Die Handwerker-Notdienst-Leitstelle vergibt ihre Aufträge nur an zum Notdienst eingeteilte Mitgliedsbetriebe der Innung für Elektro- und Informationstechnik Stuttgart.

 

Durch diese Vorgehensweise wird der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten. Damit gewährleisten wir einen Standard. Firmen, die nicht Mitglied der Innung sind, werden nicht in den Notdienst aufgenommen. Der entscheidende Unterschied unserer Notdienst-Organisation im Vergleich zu überregional tätigen "windigen" Notdienstunternehmen ist, daß unsere Betriebe nicht auf die Einnahmen aus den Noteinsätzen angewiesen sind. Sie verstehen diese Leistung als ein zusätzliches Serviceangebot für die Stuttgarter Bürgerschaft. Aus diesem Grund existiert auch ein Fairneßabkommen, wonach sich unsere Betriebe verpflichten, sich bei diesen Aufträgen nicht die Kunden gegenseitig abzuwerben.


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